Traktor Klasse L
Traktor bis 40 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhängerᅠ(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH1) auch mit Anhänger
Stapler bis 25 km/h auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6ᅠDoppelstunden Grundstoff)
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Keine praktische Ausbildung erforderlich
Traktor Führerschein mit 16 Jahren, Klasse L
Folgende Formalitäten sind zu erledigen um den Traktor Führerschein mit 15 zu erwerben:
- Antrag beim zuständigen Landratsamt stellen, Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb muss nachgewiesen werden (landwirtschaftliches Datenblatt) und die Notwendigkeit der Mithilfe muss bestehen.
- MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) zur Fahreignung muss bestanden werden
- oft wird eine genaue Auflistung der zu fahrenden Maschinen verlangt.
Traktor Klasse T
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH1 in der Land- oder Forstwirtschaft auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h bbH1 in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Eingeschlossene Klassen: L . AM.
Alter 15 Jahre mit sondergenemigung
Alter 16 Jahre bis bbH 40 km/h
Alter 18 Jahre bis bbH 60 km/h
Theorie:
12 Doppelstunden Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff) 6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Praktische Prüfung:
Dauer 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Abfahrtkontrolle, Verbinden und Trennen, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften)